Österreicher: Förderung von bis zu 12.500 EUR im Jahr 2024

Übersicht der Förderungen für Ladeinfrastruktur und E-Fahrzeuge in Österreich in 2024

Fördermittel im Bereich Elektromobilität stehen allen Unternehmen in Österreich und Deutschland zur Verfügung. Auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und andere unternehmerisch tätige Organisationen können finanzielle Unterstützung beantragen. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Förderungen des jeweiligen Landes und der einzelnen Bundesländer in unserer Übersicht aufgeführt sind. Informieren Sie sich hierzu direkt auf der Seite Ihres Bundeslandes oder Ihrer Gemeinde.

E-Mobilitätsoffensive 2024 (BMK)

Die E-Mobilitätsförderung 2024 des österreichischen Klimaschutzministeriums, der Automobilimporteure sowie der Zweiradimporteure setzt sich aus dem E-Mobilitätsbonusanteil des Klimaschutzministeriums und dem Anteil der Automobil- bzw. Zweiradimporteure zusammen.

Private Ladeinfrastruktur wird mit bis zu 600 € für Wallboxen bzw. Ladekabel und mit bis zu 1.800 € für Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern gefördert.

5.000 €
Gefördert wird der Kauf von E-Fahrzeugen für Privatpersonen mit bis zu
30.000 €
Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur wird mit bis zu gefördert
2.300 €
Der Kauf eines E-Motorrads wird mit bis zu gefördert

Förderung von Ladeinfrastruktur in unterversorgten Gebieten (LADIN)

Das Förderprogramm "LADIN" unterstützt Unternehmen bei der Errichtung von Schnellladeinfrastruktur in Gebieten, die derzeit unterversorgt sind, um das Ziel der Klimaneutralität 2040 zu erreichen.
Förderung emissionsfreier Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (ENIN)
80%
Es werden der Mehrkosten für die Anschaffung emissionsfreier Nutzfahrzeuge
40%
Der beihilfefähigen Investitionskosten für die Errichtung e-mobiler Infrastruktur gefördert
365 Millionen Euro
Insgesamt stehen für die Förderung zur Verfügung

Förderung für Ladeinfrastruktur

Im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive 2022 wird die Errichtung von E-Ladesäulen (Standsäule bzw. Wallbox) gefördert. Die Förderung variiert je nach Art des Ladepunkts und beträgt bis zu 30.000 Euro.
Es werden E-Kleinbusse, leichte E-Nutzfahrzeuge und E-Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2 bis 2,5 Tonnen gefördert. Die Förderung variiert je nach Fahrzeugklasse und beträgt bis zu 12.500 Euro.

Kombinierte Maßnahmen (Ladeinfrastruktur und E-Nutzfahrzeug bzw. E-Bus)

Die Kombination mehrerer Maßnahmen kann die Förderhöhe positiv beeinflussen. Projekte im Bereich E-Taxis, E-Carsharing, E-Mietwagen, E-Fahrschulfahrzeuge, E-Zweiräder und E-Sonderfahrzeuge werden mit 30% der förderungsfähigen Kosten unterstützt.

Keine NoVA und motorbezogene Versicherungssteuer

Reine E-Autos sind von NoVA und motorbezogener Versicherungssteuer ausgenommen. Bei Plug-In-Hybriden ist nur der verbrennungsmotorische Anteil steuerpflichtig.

Vorsteuerabzug

E-Autos sind vorsteuerabzugsfähig, wenn sie als Firmenfahrzeug angeschafft werden. Die Privatnutzung von rein elektrischen Firmenfahrzeugen unterliegt einem Sachbezug, der bei Null liegt. Zusätzlich entfällt der Sachbezug für private E-Fahrzeuge, die beim Arbeitgeber kostenlos geladen werden.