Österreicher: Förderung von bis zu 12.500 EUR im Jahr 2024
Fördermittel im Bereich Elektromobilität stehen allen Unternehmen in Österreich und Deutschland zur Verfügung. Auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und andere unternehmerisch tätige Organisationen können finanzielle Unterstützung beantragen. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Förderungen des jeweiligen Landes und der einzelnen Bundesländer in unserer Übersicht aufgeführt sind. Informieren Sie sich hierzu direkt auf der Seite Ihres Bundeslandes oder Ihrer Gemeinde.
E-Mobilitätsoffensive 2024 (BMK)
Private Ladeinfrastruktur wird mit bis zu 600 € für Wallboxen bzw. Ladekabel und mit bis zu 1.800 € für Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern gefördert.
Förderung von Ladeinfrastruktur in unterversorgten Gebieten (LADIN)
Förderung für Ladeinfrastruktur
Kombinierte Maßnahmen (Ladeinfrastruktur und E-Nutzfahrzeug bzw. E-Bus)
Die Kombination mehrerer Maßnahmen kann die Förderhöhe positiv beeinflussen. Projekte im Bereich E-Taxis, E-Carsharing, E-Mietwagen, E-Fahrschulfahrzeuge, E-Zweiräder und E-Sonderfahrzeuge werden mit 30% der förderungsfähigen Kosten unterstützt.
Keine NoVA und motorbezogene Versicherungssteuer
Reine E-Autos sind von NoVA und motorbezogener Versicherungssteuer ausgenommen. Bei Plug-In-Hybriden ist nur der verbrennungsmotorische Anteil steuerpflichtig.
Vorsteuerabzug
E-Autos sind vorsteuerabzugsfähig, wenn sie als Firmenfahrzeug angeschafft werden. Die Privatnutzung von rein elektrischen Firmenfahrzeugen unterliegt einem Sachbezug, der bei Null liegt. Zusätzlich entfällt der Sachbezug für private E-Fahrzeuge, die beim Arbeitgeber kostenlos geladen werden.